Flächennutzungsplan Stadt Hainichen Frühzeitige Beteiligung

ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN STADT HAINICHEN TEILBEREICH OT EULENDORF

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.11.2023 bis 15.12.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Hainichen

Veröffentlichung zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen im Teilbereich OT Eulendorf in der Fassung vom September 2023 in der Stadt Hainichen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Hainichen hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 mit Beschluss Nr. 076/2023 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen im Teilbereich OT Eulendorf in der Fassung vom September 2023 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung beschlossen.

In der Zeit vom 13.11.2023 – 15.12.2023 wird der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen im Teilbereich OT Eulendorf in der Fassung vom September 2023 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

http://www.hainichen.de/wohnen-Ieben/bauen-und-wohnen/beteiliqunqsportal

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während einer öffentlichen Bürgerversammlung im Heimateck, am Eulenbach 23, 09661 Hainichen Ortsteil Eulendorf am 13.11.2023 von 17:00 bis 19:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Anregungen und Hinweise können während der Bürgerversammlung von jedermann vorgebracht werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen im Teilbereich OT Eulendorf im Internet einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an hainichen@hainichen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen im Teilbereich OT Eulendorf gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Hainichen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang und Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hainichen.

Hainichen, den 26.10.2023

Dieter Greysinger                                                                                 (Siegel)

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Hainichen

Steffen Krätzsch

Markt 1

09661 Hainichen

 

Tel.: 037207 60153

Mail: steffen.kraetzsch@hainichen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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