Flächennutzungsplan Stadt Hainichen Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen, Geänderter Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2020 bis 30.06.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Hainichen

Betrifft:        Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen

-Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hainichen hat in seiner Sitzung am 11.März 2020 mit Beschluß Nr. 2417 die Billigung des geänderten  Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen mit der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht und der Planzeichnung, sowie die erneute Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen liegt daher gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage in der Zeit

            vom  27. Mai 2020 bis 30. Juni 2020 einschließlich

im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Hainichen Abteilung Bauverwaltung/Stadtplanung, Markt 1, 09661 Hainichen, im Zimmer 216 (erste Etage) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 und den damit verbundenen Einschränkungen wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per Telefon unter 037207 60153) möglich ist. Der Zutritt ins Rathaus ist nur mit einer angelegten Mund-Nasen-Abdeckung gestattet. Diese Festlegungen ergehen aus dem heutigen Stand der derzeit gültigen Regelungen und gelten, solange keine anderen gesetzlichen Regelungen getroffen werden. Maßgeblich ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Auslegung.

Anregungen und Hinweise zum geänderten Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hainichen von jedermann vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet und ist auf folgenden Webseiten einsehbar:

Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite

Stadt Hainichen:

http://www.hainichen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/beteiligungsportal/

Die öffentliche Auslegung erfolgt zusammen mit  den vorliegenden, im Rahmen der ersten formellen Beteiligung eingegangenen, umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • Landratsamt Mittelsachsen v. 18.09.2018 u.a. mit den Fachbehörden bzw. -referaten     Naturschutz, Forst und Jagd, Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz, Recht, Abfall und Bodenschutz, Immissionsschutz, Siedlungswasserwirtschaft

zu den Themen Bodenschutz und Reduzierung des Flächenverbrauchs, Biotopschutz, Aufforstung und Waldmehrung sowie Immissionsschutz.

  • Landesdirektion  Chemnitz v.  26.09.2018

zu den Themen Immissionsschutz, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Gewässerschutz.

  • Planungsverband Region Chemnitz v.  06.09.2018

zu den Themen Hochwasserschutz, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht.

  • Sächsisches Oberbergamt v.16.08.2018

Zu den Themen Altbergbau, Hohlraumgebiete

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie v. 06.09.2018

zu den Themen Altbergbau, natürliche Radioaktivität.

  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens v. 10.09.2018 mit den Mitgliedern GRÜNE LIGA Sachsen e.V., NABU Landesverband e.V., Landesjagdverband Sachsen e.V. und Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.  

zu den Themen Arten- und Biotopschutz, Gewässer und Wasserhaushalt, Waldmehrung  sowie Siedlungs- und Landschaftsschutz.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Umweltprüfung als unselbstständiger Teil der Begründung, Stand Januar 2020 und Biotoperfassung September 2019

  • Umweltschutzziele  aus Fachgesetzen und Fachplanungen sowie deren Bedeutung in Bezug auf die vorbereitende Bauleitplanung (FNP), Ziele anderer Fachplanungen;
  • Beschreibung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch, Arten, Biotope, Biodiversität, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur­ und Sachgüter;
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung;
  • Detaillierte Standortanalyse, Biotoperfassung und Umweltprüfung der geplanten Bauflächen, jeweils mit Begründung und Ausführungen zur Prüfung von Alternativen und den Auswirkungen des jeweiligen Planvorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Arten, Biotope, Biodiversität, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur­ und Sachgüter;
  • Bewältigung der Eingriffsregelung durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen;
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Umweltüberwachung und zum Monitoring.

Hainichen, den 30.04.2020

Dieter Greysinger                                                                                            (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Steffen Krätzsch

Stadtplanung/

Stadtentwicklung

Stadtverwaltung Hainichen

Markt 1

09661 Hainichen

Tel.:           037207  60153

Fax:           037207  60149

E-Mail:      steffen.kraetzsch@hainichen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.