Bebauungsplan Stadt Hainichen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Hainichen „IGG Crumbach – Nord“ Teil A, 1. Änderung „Verfahrensschritt 1“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.08.2019 bis 20.09.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Hainichen

Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Hainichen „Industrie- und Gewerbegebiet Crumbach – Nord“ Teil A,

1. Änderung „Verfahrensschritt 1“, Flurstücke 260/11, 270/55, 270/57, 270/61und 270/91 (Teilfläche) der Gemarkung Crumbach                          

Der Stadtrat der Stadt Hainichen hat in seiner Sitzung am 24.07. 2018 mit Beschluß Nr. 2371 die Billigung Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Hainichen „Industrie- und Gewerbegebiet Crumbach – Nord“ Teil A, 1. Änderung „Verfahrensschritt 1“, Flurstücke 260/11, 270/55, 270/57, 270/61und 270/91 (Teilfläche) der Gemarkung Crumbach mit den dazu gehörigen Unterlagen, sowie die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der geänderte Planentwurf wird daher gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Die Auslegung des Entwurfes erfolgt in der Zeit

            vom 20. August 2019

            bis 20. September 2019 einschließlich

montags, mittwochs                                         9.00 Uhr - 12.00 Uhr

dienstags                                                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags                                                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 18.00 Uhr

freitags                                                           9.00 Uhr - 12.00 Uhr

beim Bau- und Ordnungsamt der Stadt Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen, im Zimmer 216 (erste Etage).

Anregungen und Hinweise zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hainichen von jedermann vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlußfassung über den geänderten Bebauungsplan unberücksichtigt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet und ist auf folgenden Webseiten einsehbar:

Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite

Stadt Hainichen:

http://www.hainichen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/beteiligungsportal/

Hainichen, den 02.08.2019

Dieter Greysinger                                                                                            (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Hainichen

Markt 1

09661 Hainichen

Bau- und Ordnungsamt

Abteilung Stadtplanung/Stadtentwicklung

Tel.: 037207 60153

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