Flächennutzungsplan Stadt Hainichen Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2018 bis 31.08.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Hainichen

Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen

-öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hainichen hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2018 mit Beschluß Nr. 2236 die Billigung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen mit der dazu gehörigen Begründung, dem Umweltberichte und der Planzeichnung, sowie die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Planentwurf wird daher gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung des Entwurfes erfolgt in der Zeit

            vom 01. August 2018

            bis 31. August 2018 einschließlich

montags, mittwochs                                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr

dienstags                                                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags                                                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 18.00 Uhr

freitags                                                            9.00 Uhr - 12.00 Uhr

beim Bau- und Ordnungsamt der Stadt Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen, im Zimmer 216 (erste Etage).

Anregungen und Hinweise zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hainichen von jedermann vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlußfassung über den Flächennuzungsplan unberücksichtigt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet und ist auf folgenden Webseiten einsehbar:

Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite

Stadt Hainichen:

http://www.hainichen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/beteiligungsportal/

Die öffentliche Auslegung erfolgt zusammen mit  den vorliegenden, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen, umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • Landratsamt Mittelsachsen v. 24.06.2010 u.a. mit den Fachbehörden bzw. -referaten     Naturschutz und Landwirtschaft, Forst, Wasser, Abfallrecht und Bodenschutz, Hygiene, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt; zu den Themen Bodenschutz und Reduzierung des Flächenverbrauchs, Schutz von Waldbiotopen, Aufforstung und Waldmehrung sowie Immissionsschutz.
  • Landesdirektion  Chemnitz vom 01.07.2010 zu den Themen Immissionsschutz, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Gewässerschutz.
  • Planungsverband Region Chemnitz vom 13.07.2010 zu den Themen Hochwasserschutz, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht.
  • Sächsisches Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 17.06.2010 zum Thema Boden-Wasser-Haushalt.
  • Landesjagdverband Sachsen e.V. vom 14.06.2010 zu den Themen Arten- und Biotopschutz sowie Landschaftsschutz.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Umweltprüfung als unselbstständiger Teil der Begründung, Stand Mai 2018

  • Umweltschutzziele  aus Fachgesetzen und Fachplanungen sowie deren Bedeutung in Bezug auf die vorbereitende Bauleitplanung (FNP), Ziele anderer Fachplanungen;
  • Beschreibung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch, Arten, Biotope, Biodiversität, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur­ und Sachgüter;
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung;
  • Detaillierte Standortanalyse und Umweltprüfung der geplanten Bauflächen, jeweils mit Begründung und Ausführungen zur Prüfung von Alternativen und den Auswirkungen des jeweiligen Planvorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Arten, Biotope, Biodiversität, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur­ und Sachgüter;
  • Bewältigung der Eingriffsregelung durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen;
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Umweltüberwachung und zum Monitoring.

Hainichen, den 24. Juli 2018

Dieter Greysinger                                                                                            (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hainichen

Bau- und Ordnungsamt

Markt 1

09661 Hainichen

Steffen Krätzsch

Tel.: 037207 60153

E-Mail: steffen.kraetzsch@hainichen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung mit Umweltbericht und Anlagen
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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