Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Hainichen Öffentliche Auslegung

Aufhebungssatzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Hotel- und Freizeitzentrum Gersdorfer Hof"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.09.2019 bis 18.10.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Hainichen

Betrifft:   Aufhebungssatzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Hotel- und Freizeitzentrum  Gersdorfer Hof"

  • öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hainichen hat in seiner Sitzung am 21.08.2019 mit Beschluß Nr. 2377 die Billigung des Entwurfes der Aufhebungssatzung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Umweltprüfung wird abgesehen. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet.

Der Satzungsentwurf wird daher gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung erfolgt in der Zeit

            vom 17. September 2019

            bis 18. Oktober 2019 einschließlich

montags, mittwochs                                         9.00 Uhr - 12.00 Uhr

dienstags                                                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags                                                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 18.00 Uhr

freitags                                                           9.00 Uhr - 12.00 Uhr

beim Bau- und Ordnungsamt der Stadt Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen, im Zimmer 216 (erste Etage).

Anregungen und Hinweise zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hainichen von jedermann vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unbe-rücksichtigt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet und ist auf folgenden Webseiten einsehbar:

Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite

Stadt Hainichen:

http://www.hainichen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/beteiligungsportal/

Hainichen, den 26.08.2019

Dieter Greysinger                                                                                            (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Steffen Krätzsch

Stadtplanung/

Stadtentwicklung

Stadtverwaltung Hainichen

Markt 1

09661 Hainichen

Tel.:           037207  60153

Fax:           037207  60149

E-Mail:      steffen.kraetzsch@hainichen.de

Web:         www.hainichen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung und Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.