Bebauungsplan Stadt Hainichen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Stadt Hainichen Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Crumbach-Nord“ Teil A

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2018 bis 03.01.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Hainichen

Betrifft:        Bebauungsplan der Stadt Hainichen Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet         Crumbach-Nord“ Teil A

  • öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hainichen hat in seiner Sitzung am 30.10. 2018 mit Beschluß Nr. 2314 die Billigung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes der Stadt Hainichen Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Crumbach-Nord“ Teil A mit der dazu gehörigen Begründung und der Planzeichnung, sowie die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der geänderte Planentwurf wird daher gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Die Auslegung des Entwurfes erfolgt in der Zeit

            vom 27. November 2018

            bis 03. Januar 2019 einschließlich

montags, mittwochs                                         9.00 Uhr - 12.00 Uhr

dienstags                                                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags                                                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 18.00 Uhr

freitags                                                           9.00 Uhr - 12.00 Uhr

beim Bau- und Ordnungsamt der Stadt Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen, im Zimmer 216 (erste Etage).

Anregungen und Hinweise zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hainichen von jedermann vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlußfassung über den geänderten Bebauungsplan unberücksichtigt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet und ist auf folgenden Webseiten einsehbar:

Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite

Stadt Hainichen:

http://www.hainichen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/beteiligungsportal/

Hainichen, den 06.11.2018

Dieter Greysinger                                                                                            (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Steffen Krätzsch

Stadtverwaltung Hainichen

Markt 1

09661 Hainichen

Zimmer 216

Tel.: 037207 60153

Mail: steffen.kraetzsch@hainichen.de

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