Innenbereichssatzung Gemeinde Hainewalde Erneute Beteiligung

Einbeziehungssatzung "Mühlstraße" Hainewalde

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 03.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hainewalde

über die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes der Einbeziehungssatzung im Bereich der Mühlstraße, Flurstück Nr. 109/22, Gemarkung Hainewalde

Der Gemeinderat der Gemeinde Hainewalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 mit Beschluss-Nr. 27/10/2024 die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung und die Beteiligung der berührten Behörden des geänderten Entwurfs der Einbeziehungssatzung für den Bereich der Mühlstraße, Flurstück 109/22 gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wird vom

                                         18.11.2024 bis einschl. 03.12.2024

in der Gemeinde Hainewalde, Bürgerbüro im Gemeindeamt, Kleine Seite 4 in 02779 Hainewalde während der Dienstzeiten

                             Montag bis Freitag                    9:00 Uhr – 12:00 Uhr

sowie in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17 während folgender Dienstzeiten:

             Montag und Mittwoch                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

             Dienstag                                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

             Donnerstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

             Freitag                                         09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.hainewalde.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hainewalde/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Hainewalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. E Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Andreas Mory

Bürgermeister

Kontaktperson

Christina Wemme

Sachbearbeiterin Bauverwaltung

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Verwaltungsgemeinschaft Großschönau-Hainewalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltendenen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegebenen werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Begründung
  • Lageplan

Informationen

Übersicht
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