Bebauungsplan Gemeinde Großschönau Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung - Vorentwurf - B-Plan "TRIXI-Ferienpark - Zentrale Funktion"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.04.2026 bis 29.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der Gemeinde Großschönau

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes „TRIXI-Ferienpark – Zentrale Funktionen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 mit Beschluss-Nr. 07/03/2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „TRIXI-Ferienpark – Zentrale Funktionen“ in der Fassung vom 27.02.2026 gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung bestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung werden gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

               vom 20.04.2026 bis einschl. 29.05.2026

auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grossschoenau.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossschoenau/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB als leicht zugängliche Möglichkeit zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17 während folgender Dienstzeiten:

            Montag und Mittwoch              09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

            Dienstag                                  09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Donnerstag                              09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

            Freitag                                     09:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden beteiligt.

Umweltbezogene Fachgutachten über Baugrund, Regenwasserrückhaltung und Radonschutz sind zur Einsichtnahme verfügbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Großschönau, den 31.03.2026

Frank Peuker

Bürgermeister

Kontakt

Christina Wemme / 035841 31029

Gemeinde Großschönau, Sachbearbeiterin Bauverwaltung

wemme@grossschoenau.de 

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Verwaltungsgemeinschaft Großschönau-Hainewalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltendenen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegebenen werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Desweiteren verweisen wir auf die Datenschutzhinweise der Gemeinde Großschönau unter:

https://www.grossschoenau.de/de/Datenschutz/ 

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