Verordnungsentwurf Gemeinde Großschönau Kommunale Wärmeplanung

Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 23.01.2026 bis 24.02.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Wärmebedarf Großschönau

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Großschönau informiert hiermit ortsüblich über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Großschönau wird vom

23.01.2026 bis einschl. 24.02.2026

öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann der Entwurf in der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstr. 54 in 02779 Großschönau, im Sekretariat Zimmer 8, während der Dienstzeiten kostenlos durch jedermann eingesehen werden.

Die Dienstzeiten sind:

Montag                        09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr

Dienstag                      09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                      09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag                         09:00 – 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (Gemeinde Großschönau, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau), per E-Mail (info@grossschoenau.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des kommunalen Wärmeplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind gemäß die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grossschoenau.de/de/kommunale-waermeplanung/ einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Kontakt

Markus Hummel, Amtsleiter Bauverwaltung

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Verwaltungsgemeinschaft Großschönau-Hainewalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltendenen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegebenen werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Desweiteren verweisen wir auf die Datenschutzhinweise der Gemeinde Großschönau unter:

https://www.grossschoenau.de/de/Datenschutz/ 

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