Umfrage Gemeinde Großrückerswalde Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Ortsgestaltungssatzung Streckewalde

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2023 bis 19.03.2023
  • Teilnehmer 53 Teilnehmer
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Wappen am Ortseingang

Die Ortsgestaltungssatzung von Streckewalde wurde 1997 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Satzung ist die Erhaltung des historischen Ortsbildes von Streckewalde sowie der hier typischen Bauweisen der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen.

Die einzelnen Vorschriften sind z.T. sehr eng gefasst, so dass es in der Vergangenheit immer wieder Anträge gab, von den Vorgaben abzuweichen. In den letzten Jahren wurden durch den Gemeinderat von Großrückerswalde einer Reihe von Befreiungsanträgen die Zustimmung erteilt, so dass auch abweichende Bauweisen zugelassen wurden. Damit verliert die Gestaltungssatzung jedoch ihren Sinn und Wert, verursacht andererseits aber Kosten und Aufwand bei Bauherren und der Verwaltung.

Die Verwaltung und der Gemeinderat beabsichtigen deshalb, die Ortsgestaltungssatzung aufzuheben. Dies bedeutet, dass dann keine speziellen Vorschriften zur Gestaltung der Gebäude, Außenanlagen etc. mehr gelten. Vielmehr werden dann die allgemeinen Grundsätze, wie im Baugesetzbuch (BauGB), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) etc. festgelegt, zur Anwendung gebracht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass in allen Teilen der Gemeinde Großrückerswalde die gleichen Vorschriften gelten. Den Bürgern unserer Gemeinde soll ein größerer Freiraum für Kreativität und Möglichkeiten für modernes Bauen gegeben werden.

Mit dieser Umfrage wenden wir uns speziell an die Einwohner von Streckewalde und möchten vor der Entscheidung zur Aufhebung nochmals Meinungen und Erfahrungen zur Gestaltungssatzung von Streckewalde sammeln.

Kontaktperson

André Rösch, Bürgermeister
E-Mail: Buergermeister@grossrueckerswalde.de

Thomas Hermann, Bauamtsleiter
E-Mail: T.Hermann@grossrueckerswalde.de

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