Bebauungsplan Gemeinde Großrückerswalde Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Alte Straße“ der Gemeinde Großrückerswalde

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2017 bis 10.10.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung Auszug

Der Gemeinderat hat am 25.07.2017 den Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 Wohngebiet „Alte Straße“ in der Fassung vom Juni 2017, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M1:500, farbig und
  • Teil B – Text

beschlossen, die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2017 gebilligt und die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Die o.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom

11.09.2017 – 10.10.2017

in der Gemeindeverwaltung Großrückerswalde, Marienberger Str. 108, 09518 Großrückerswalde, im EG Zi. 2 – Hauptamt, während der Sprechzeiten:

Dienstag: 07.30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 07.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ferner sind die Planunterlagen während der Offenlage auch auf den offiziellen Internetseiten der Gemeinde unter der Web-Adresse http://www.grossrueckerswalde.de/index.php/de/ sowie des Landesportals des Freistaats Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Der rd. 4,6 ha große räumliche Geltungsbereich der 2. Bebauungsplanänderung ist auf dem abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung durchgehend grau bandagiert dargestellt. Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Großrückerswalde mit den Fl.-Nrn. 227/6, 227/9, 227/10, 227/11, 227/12, 978/4, 978/5, 978/6 und 1851/31 vollständig sowie die Fl.-Nrn. 974/3, 983 und 1755/9 teilweise. Ferner sind auf Teilen der Flurstücke Fl.-Nr. 64/1, 96/2 und 96/7 der Gemarkung Niederschmiedeberg Flächen zum Nachweis des Ausgleichs für den Eingriff zugeordnet.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Liste öffentlich auszulegender umweltbezogener Stellungnahmen:

Bet. Nr.

Behörde / TÖB

[Schreiben vom]

umweltbezogene Informationen / Anregungen

1

Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung [09.04.2014]

  • Konkretisierung der Wohnbedarfs- und Dringlichkeitsbegründung i.V.m. LEP-Anpassungspflicht – Freiraumschutz
  • Klärung Stand LSG-Ausgliederung und evt. Biotopschutz
  • Berücksichtigung benachbarter Einzeldenkmale (Abstandsvergrößerung analog Altplan, Verzicht auf Höhendominanz)

3

Sächs. Landesamt für Umwelt, Land-wirtschaft und Geologie [14.04.2014]

  • Radonschutzhinweis

9

Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle [17.04.2014]

  • Prüfung Bedarf mit Blick auf 1,1 ha umfassende Ergänzungssatzung „An der Reithalle“
  • Prüfung Zulassung relativ flacher Dachneigungen am Ortsrand bezüglich Regionalplan G 2.6.14 (regionale Besonderheiten der historisch gewachsenen Siedlungslandschaft, baukulturelle Identität, erzgebirgische Dachlandschaften)

10

Landratsamt Erzgebirgskreis Sachgebiet Kreisentwicklung [15.04.2014]

  • Ausgleichsmaßnahmen zum Entwurf konkret festlegen
  • Hinweis zu Schornsteinaustrittsöffnungen
  • schadlose Versickerung von Oberflächenwasser bzw. dessen gedrosselter Abfluss

33

Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Mittleres Erzgebirge e. V. – Geschäftsstelle [22.03.2014]

  • Parkflächen und Grundstückseinfahrten wasserdurchlässig (z.B. Ökopflaster)
  • Versiegelungsminimierung
  • Flachdachbegrünung (z.B. versch. Sedum-Arten)
  • solarthermische oder fotovoltaische Nutzung zulassen
  • Einbau Amphibienleiteinrichtung (Krötentunnel) am nahegelegenen „Hofteich“
  • Entsiegelung und Renaturierung gemeindeeigener, nicht mehr benötigter Straßen, Wege, Plätze oder Bauten

Großrückerswalde, den 17.08.2017

Stephan
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Großrückerswalde
Marienberger Straße 108
09518 Großrückerswalde

Bauamt
Herr Hermann
Tel: (03735) 603-18
Mail: T.Hermann@grossrueckerswalde.de oder Bauamt@grossrueckerswalde.de

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