Verfahren Gemeinde Großpostwitz Umwelt, Klima und Energie

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Großpostwitz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 25.01.2024 bis 07.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Vorentwurf Lärmaktionsplan der Gemeinde Großpostwitz

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.

Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. Kfz/Jahr) ist unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar. Lärmkarten zu Haupteisenbahnstrecken sind unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de einsehbar.

Die Bundesstraße 96 verläuft durch die Ortsteile Eulowitz, Großpostwitz, Rascha und Ebendörfel. Da sich die genannte Straße nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde Großpostwitz befindet, soll ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen erarbeitet werden.

Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom

26.01.2024 bis 01.03.2024

während der Dienststunden im Sekretariat der Gemeinde Großpostwitz, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Großpostwitz, www.grosspostwitz.de, zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Sekretariat der Gemeinde Großpostwitz, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Großpostwitz, 25.01.2024

Michauk

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Großpostwitz

Bahnhofstraße 2

02692 Großpostwitz

Tel.: 035938 5880

Mail: gemeinde@grosspostwitz.de

Web: www.grosspostwitz.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.