Bebauungsplan Gemeinde Großpostwitz Öffentliche Auslegung

3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Raschaer Berg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.12.2018 bis 25.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Großpostwitz hat in seiner Sitzung am 15. November 2018 den Entwurf der 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Raschaer Berg“ mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB ebenfalls abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum          
vom 17.12.2018 bis einschließlich 25.01.2019

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Gemeindeplatz 3, Erdgeschoss, Zi. 9

während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags                           7.30 - 14.00 Uhr

dienstags                          7.30 - 16.00 Uhr

mittwochs                         7.30 - 12.00 Uhr

donnerstags                      7.30 - 18.00 Uhr

freitags                              7.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.grosspostwitz.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Lehmann, Bürgermeister

Kontaktperson

Markus Michauk, Hauptamtsleiter

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Gemeindeverwaltung Großpostwitz,

Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz

Telefon (035938) 58835 FAX (035938) 58850 www.grosspostwitz.de

E-Mail an: hauptamt@grosspostwitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planteil
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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