Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Großpostwitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Cosuler Straße“ als Teilaufhebung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.06.2020 bis 17.07.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Großpostwitz hat in seiner Sitzung am 06. Februar 2020 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Cosuler Straße“ als Teilaufhebung beschlossen. Die Teilaufhebung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Aufhebungsbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Großpostwitz mit den Nummern 231/1; 231/20 und 231/21. Der in diesem Bereich fehlgeschlagene Vorhaben- und Erschließungsplan soll von den planerischen Festsetzungen befreit werden.

In seiner Sitzung am 12. März 2020 billigte der Gemeinderat den Entwurf und bestimmte seine öffentliche Auslegung. Der Entwurf zur 1. Änderung als Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Cosuler Straße“ liegt mit seiner Begründung vom 15.06. bis einschließlich 17.07.2020 in der Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Bauamt, Erdgeschoss Zi. 8, 02692 Großpostwitz, Gemeindeplatz 3 während folgender Zeiten aus:

Montag 7:30 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch / Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grosspostwitz/startseite und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter
www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der 1. Änderung als Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Cosuler Straße“ zu nehmen und Stellungnahmen an die Gemeindeverwaltung Großpostwitz, 02692 Großpostwitz, Gemeindeplatz 3, zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).


Großpostwitz, 29.05.2020


Michauk, Bürgermeister

Kontaktperson

Markus Michauk, Bürgermeister

Gemeindeverwaltung Großpostwitz,
Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz
Telefon (035938) 58835 FAX (035938) 58850
E-Mail: hauptamt@grosspostwitz.de

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