Der Gemeinderat der Gemeinde Großhartmannsdorf hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mittelsaida“ gefasst (Beschluss Nr. 037/04/2024).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Da die Gemeinde Großhartmannsdorf über keinen rechtswirksamen oder in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan verfügt, wird der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB als selbstständiger Bebauungsplan aufgestellt und ist durch das Landratsamt Mittelsachsen zu genehmigen.
Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 54 ha umfasst die Flurstücke 416 (teilweise), 441 und 462 (teilweise) der Gemarkung Obersaida sowie die Flurstücke 583 (teilweise), 591 (teilweise), 599 (teilweise), 604 (teilweise), 608 (teilweise), 614 (teilweise), 617, 619 (teilweise), 635 (teilweise), 643, 647/1 (teilweise), 651 (teilweise), 652, 653, 654, 657, 660 (teilweise), 684, 686/1 (teilweise), 707, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 718, 719, 720, 725, 728, 730, 732, 734, 735, 769, 770, 771, 772, 774 (teilweise), 775/1 (teilweise), 780 (teilweise), 780/a, 780/b, 796 (teilweise), 797 und 798 (teilweise) der Gemarkung Mittelsaida.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 19.09.2025, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltinformation liegt in der Zeit vom
06. November 2025 bis einschließlich 08. Dezember 2025
in der Gemeindeverwaltung Großhartmannsdorf (Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf, Zimmer 9) während der folgenden Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus:
Dienstag 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr.
Die Unterlagen können zusätzlich über die Internetseite der Gemeinde Großhartmannsdorf unter www.grosshartmannsdorf.de sowie im zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de abgerufen werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist an folgende Adresse übermittelt werden:
E-Mail: l.plate@bpm-ingenieure.de
CC: d.gerges@bpm-ingenieure.de
BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Frau L. Plate | Büro Dresden | Ostra-Allee 20 | 01067 Dresden
Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Großhartmannsdorf, den 05.11.2025
Bürgermeister Müller
Gemeindeverwaltung Großhartmannsdorf
Bauamt, Zimmer 9
Hauptstraße 106,
09618 Großhartmannsdorf