Bebauungsplan Gemeinde Großharthau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf 1. Änderung Bebauungsplan "Randsiedlung Großharthau"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.10.2026 bis 20.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Großharthau

über die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses "Randsiedlung Großharthau" gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Randsiedlung Großharthau" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Randsiedlung Großharthau": Flurstücke 222/8 – 222/14 sowie Teile der Flurstücke 222/7 und 222/m der Gemarkung Großharthau.

Planungsziel ist die Änderung der bisher als private Grünflächen mit Zweckbestimmung Hausgarten festgesetzten Grundstücksflächen in Wohnbaufläche.

Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf des Bebauungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026

im Internet veröffentlicht unter:

Zusätzliche öffentliche Auslegung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der

Gemeindeverwaltung Großharthau
Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau

während der Dienstzeiten öffentlich aus:

  • Montag:                      9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag:                    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag:                9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag:                       9:00 bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, insbesondere per E-Mail an:
bauamt-frk@grossharthau.de
oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Kerstin Philipp
Sachbearbeiterin Bauverwaltung
 

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Gemeinde Großharthau

Wesenitzweg 6

01909 Großharthau

Tel.: 035954 5198 28

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB werden personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Inhalte der Stellungnahme) erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie zur Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB.

Die Daten werden innerhalb der Gemeindeverwaltung sowie ggf. an beauftragte Planungsbüros, Fachbehörden oder sonstige am Verfahren beteiligte Stellen weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

Die Inhalte der Stellungnahmen können im Rahmen der Beschlussfassung anonymisiert öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nicht.

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Betroffene haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Gemeinde Großharthau
Wesenitzweg 6
01909 Großharthau

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.

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