Bebauungsplan Gemeinde Großharthau Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan "Zur Wesenitzaue Großharthau"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.05.2026 bis 08.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Großharthau

über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans
„Zur Wesenitzaue Großharthau“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großharthau hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans

„Zur Wesenitzaue Großharthau“ in der Fassung vom 13.04.2026, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Teil C), gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 150/15, 154/22 und 154/23 der Gemarkung Großharthau.

Das Plangebiet befindet sich zentral im Gemeindegebiet Großharthau in unmittelbarer Nähe zum Ortskern sowie zur Bundesstraße B 6 (Dresdener Straße).

Planungsziel

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines urbanen Gebiets (MU).
Insbesondere soll die medizinische Versorgung durch die Errichtung einer Hausarztpraxis gesichert und darüber hinaus die Entwicklung weiterer gemischter Nutzungen ermöglicht werden.

Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf des Bebauungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 06.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026

im Internet veröffentlicht unter:

Zusätzliche öffentliche Auslegung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der

Gemeindeverwaltung Großharthau
Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau

während der Dienstzeiten öffentlich aus:

  • Montag:                      9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag:                    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch:                   9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag:                9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag:                       9:00 bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, insbesondere per E-Mail an:
bauamt@grossharthau.de
oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Verfahren

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt.

Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Daher wird abgesehen von:

  • der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
  • der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
  • der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB,
  • dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB,
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie

der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB.

Kontakt

Grit Richardt

Ltr. Bauamt

....................................................................................

Gemeinde Großharthau

Wesenitzweg 6

01909 Großharthau

Tel.: 035954 5198-29

Fax: 035954 5198-20

E-Mail: bauamt@grossharthau.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB werden personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Inhalte der Stellungnahme) erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie zur Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB.

Die Daten werden innerhalb der Gemeindeverwaltung sowie ggf. an beauftragte Planungsbüros, Fachbehörden oder sonstige am Verfahren beteiligte Stellen weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

Die Inhalte der Stellungnahmen können im Rahmen der Beschlussfassung anonymisiert öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nicht.

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Betroffene haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Gemeinde Großharthau
Wesenitzweg 6
01909 Großharthau

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.

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