Öffentliche Auslegung Vorentwurf Bebauungsplan „Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau
Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau in der Fassung vom 07.04.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 10.150 m². Betroffen ist das Flurstück 171/m sowie Teilflächen der Flurstücke 171/3 und 171/a der Gemarkung Großharthau.
Planungsziel ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Grünfläche für Wohn- und Betreuungsraum zu entwickeln.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.
Der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau in der Fassung vom 07.04.2025 wird in der Zeit
vom 24.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025
auf der Internetpräsentation der Gemeinde Großharthau unter https://grossharthau.de/laufende-bauleitverfahren/ sowie im Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossharthau/beteiligung/themen/1052845 veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zu den Dienstzeiten:
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
im Zimmer 7 Bauverwaltung der Gemeinde Großharthau, 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6, einsehbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf auf elektronischem Wege an die Gemeinde (bauamt@grossharthau.de) oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger und regulärer Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, da der Bebauungsplan nicht aus dem FNP der Gemeinde Großharthau entwickelt werden kann. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Grit Richardt
bauamt@grossharthau.de
Tel:.035954519829