Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in der Sitzung am 16.04.2025 und mit Beitrittsbeschluss vom 18.06.2025 die Haushaltsssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen.
Das Landratsamt Meißen erließ zur vorgelegten Haushaltssatzung am 13.06.2025 folgenden Bescheid (AZ: 273425/2025):
1. Für den in der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Großenhain für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 fest- gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für das Jahr 2025 wird die Genehmigung in Höhe von 2.069.500 EUR erteilt und im Übrigen in Höhe von 1.813.000 EUR versagt. Die Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2026 in Höhe von 3.257.300 EUR wird erteilt.
2. Der in der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Großenhain für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 734.000 EUR (2025) und 1.800.000 EUR (2026) wird in Höhe des genehmigungspflichtigen Teils von 734.000 EUR für das Jahr 2025 genehmigt. Für das Jahr 2026 wird ein Teilbetrag in Höhe von 1.567.800 EUR des genehmigungspflichtigen Anteils für das Jahr 2027 (1.581.300 EUR) genehmigt. Für den darüberhinausgehenden genehmigungspflichtigen Anteil von 13.500 EUR wird die Genehmigung versagt.
3. Die Genehmigungen werden mit nachfolgender Auflage verbunden.
Durch die Stadt sind beginnend mit dem Vollzug der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 geeignete haushaltswirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen, um einen Ausgleich im Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs- tätigkeit und darüber hinaus Überschüsse in Höhe der ordentlichen Tilgung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen anzustreben. Dem Landratsamt Meißen ist beginnend zum 30.09.2025 vierteljährlich über die ergriffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt (hochgerechnet jeweils zum Jahresende) bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung zu berichten.
4. Darüber hinaus enthält die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Großenhain für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
5. Kosten werden nicht erhoben.
Der entsprechende Beitrittsbeschluss wurde am 18.06.2025 durch den Stadtrat gefasst.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung
in der Zeit vom 26.06.2025 bis 04.07.2025
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden.
Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des Haushaltes 2025/2026 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".
Frau Mandy Herzog Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Bildung Telefon: 03522 304-235