Verfahren Stadt Großenhain Haushalt und Finanzen

Öffentliche Auslegung Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.03.2025 bis 15.04.2025
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Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

  • in der Zeit vom 27. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025
  • hier im Beteiligungsportal der Stadt Großenhain, zur kostenlosen Einsicht für jedermann, elektronisch zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 76 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) können Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Großenhain,

  • vom 27. März 2025 bis einschließlich 15. April 2025,

Einwendungen erheben.

Die Einwendungen können schriftlich bei der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Bildung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, eingereicht werden.

Einwendungen können mündlich zur Niederschrift unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung,   

Telefon: 03522/304-235 oder 03522/304-234, in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Bildung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, erhoben werden.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in öffentlicher Sitzung.

Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des Doppelhaushaltes 2025/2026 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".

Kontakt

Frau Mandy Herzog
Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Bildung
Telefon: 03522 304-235/-234
E-Mail: fub@stadt.grossenhain.de

Gegenstände

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Informationen

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