Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in der Sitzung am 24.04.2024 die Haushaltsssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Sie darf ohne die Bestätigung der Gesetzmäßigkeiten durch das Landratsamt Meißen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, öffentlich bekanntgegeben werden. § 76 Abs. 3 Satz 4 Sächsische Gemeindeordnung findet keine Anwendung.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden.
Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des Haushaltes 2024 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".
Frau Mandy Herzog Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Bildung Telefon: 03522 304-236