Verfahren Stadt Großenhain Haushalt und Finanzen

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Großenhain für das Haushaltsjahr 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.06.2024 bis 04.07.2024
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Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in der Sitzung am 24.04.2024 die Haushaltsssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Sie darf ohne die Bestätigung der Gesetzmäßigkeiten durch das Landratsamt Meißen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, öffentlich bekanntgegeben werden.  § 76 Abs. 3 Satz 4 Sächsische Gemeindeordnung findet keine Anwendung.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

  • in der Zeit vom 26. Juni 2024 bis einschließlich 04. Juli 2024
  • hier im Beteiligungsportal der Stadt Großenhain, zur kostenlosen Einsicht für jedermann, elektronisch zur Verfügung gestellt.

Einwendungen gegen die Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden. 

Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des Haushaltes 2024 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".

Kontaktperson

Frau Mandy Herzog
Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Bildung
Telefon: 03522 304-236
 

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