Innenbereichssatzung Stadt Großenhain Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ortsteil Kleinthiemig

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.04.2024 bis 30.05.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 42. öffentlichen Sitzung am 27.03.2024 folgenden Beschluss gefasst.

Beschluss Nr. BV 29/2024 SR

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain fasst den Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungsatzung (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) für den Ortsteil Kleinthiemig. Planungsziel des Verfahrens ist die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Abgrenzung von Innen- und Außenbereich).
  1. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind die Öffentlichkeit sowie die relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Der Aufstellungsbeschluss bzw. die Einleitung des Satzungsverfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Klarstellungssatzung. Der Zeitraum der Auslegung wird gesondert ortsüblich bekannt gemacht.

Großenhain, 10.04.2024

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

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