Verfahren Stadt Großenhain Haushalt und Finanzen

Öffentliche Auslegung Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.04.2024 bis 23.04.2024
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Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

  • in der Zeit vom 04. April 2024 bis einschließlich 12. April 2024
  • hier im Beteiligungsportal der Stadt Großenhain, zur kostenlosen Einsicht für jedermann, elektronisch zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 76 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) können Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Großenhain,

  • vom 04. April 2024 bis einschließlich 23. April 2024,

Einwendungen erheben.

Die Einwendungen können schriftlich bei der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Bildung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, eingereicht werden.

Einwendungen können mündlich zur Niederschrift unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung,   

Telefon: 03522/304-235 oder 03522/304-224, in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Bildung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, erhoben werden.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in öffentlicher Sitzung.

Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des Haushaltes 2024 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".

Kontakt

Frau Mandy Herzog
Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Bildung
Telefon: 03522 304-235/-236
E-Mail: fub@stadt.grossenhain.de

Gegenstände

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Informationen

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