Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in der Sitzung am 18.05.2022 die Haushaltsssatzung für die Haushaltsjahr 2022 und 2023 (Anlage 1) beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Sie darf ohne die Bestätigung der Gesetzmäßigkeiten durch das Landratsamt Meißen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, öffentlich bekanntgegeben werden. § 76 Abs. 3 Satz 4 Sächsische Gemeindeordnung findet keine Anwendung.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden.
Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des Haushaltes 2022/2023 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".
Frau Mandy Herzog Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Bildung Telefon: 03522 304-235