Bebauungsplan Stadt Großenhain Beschluss

Bebauungsplan ,,Radeburger Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.09.2018 bis 04.09.2019
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Bebauungsplan ,,Radeburger Straße"

In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes ,,Radeburger Straße" in Großenhain

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2009 die Satzung über den Bebauungsplan ,,Radeburger Straße" in Großenhain beschlossen (Beschluss Nr.: 25/2009)

Planungsziel ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im räumlichen Geltungsbreich des Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich ist durch gestrichelte Linie aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.

Die Satzung besteht aus dem Bebauungsplan, bestehend aus

- der Planzeichnung mit Planzeichenerklärung vom 01.02.2009 und

- den textlichen Festsetzungen vom 01.02.2009.

Es gilt die Begründung vom 01.02.2009.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den beschlossenen Bebauungsplan und die Begründung gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB in der Stadtverwaltung Grossenhain, Stadtbauamt, Hauptmarkt 1, Zimmer 41, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gesetzliche Wirksamkeitsvorraussetzungen:

Es wird darauf hingewisen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Grossenhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan nach den §§ 39 bis 42 BauGB für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) oder von aufgrund der SächsGemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen ist nach § 4 Abs. 4 SächsGemO in dem dort bezeichnetem Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.

Dei Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Großenhain, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, geltend zu machen.

Großenhain, 17.03.2009

Burkhard Müller

Oberbürgermeister

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

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