Bebauungsplan Stadt Großenhain Beschluss

Bebauungsplan ,,Am Siedlungsweg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.09.2018 bis 04.09.2019
Bild vergrößern
Bebauungsplan

Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan "Am Siedlungsweg" Weßnitz

Beschluß Nr. 8/93

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes/ der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von...

b) teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von...*)

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Beabuungsplanes zur Genehmigung nach § 246 a Abs. 1 Satz Nr. 4 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzunegn über die Erhaltung baulicher Anlagen: "Aufgrund der §§ 10 und 172") des Baugesetzbuches in der Fassung vom 8. Dez. 1986 (BGBL. I S. 2253), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Ges. vom 11. Jan. 1993 (BGBL I S. 50), bei der Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: "sowie nach § 83 der Sächsischen Bauordnung vom 17. Juli 1992 (Sächs. GVBL Nr. 26/92 S. 363) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan "Am Siedlungsweg" Weßnitz für das Gebiet der Flurstücke 224/225/226 der Gemarkung Weßnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

*) Umfang und Begründung sind jeweils einzufügen, um die ordnungsgemäße Abwägung nach § 1 Abs, 5 und 6 BauGB nachzuweisen. Wird durch die Berücksichtigung von Bedeneken und Anregungen oder aus anderen Gründen der Planentwurf geändert oder ergänzt, so ist über das Verfahren nach § 3 Abs. 3 BauGB zu entscheiden.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 15

davon anwesend: 15, Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: - Stimmenenthaltungen: -

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 Abs. 7 der Kommunalverfassung waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Weßnitz, den 15.03.1993

Hampsch (Bürgermeisterin)

Dörschel(Stellv. Bürgermeister)

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail:

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang