Bebauungsplan Stadt Großenhain Beschluss

Bebauungsplan ,,Quartier Mozartallee"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 27.08.2018 bis 26.08.2019
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2009 die Satzung über Bebauungsplan ,,Quartier Mozartallee" in Großenhain beschlossen (Beschluss Nr.: 27/2009)

Die Satzung besteht aus dem Bebauungsplan, bestehend aus

- der Planzeichnung mit Planzeichenerklärung vom 01.10.2008 und

- den textlichen Festsetzungen vom 01.10.2008

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den beschlossenen Bebauungsplan und die Begründung gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB in der Stadtverwaltung Großenhain, Stadtbauamt, Hauptmarkt 1, Zimmer 41, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gesetzliche Wirksamkeitsvorraussetzungen:

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

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