Verfahren Stadt Großenhain Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Inkrafttreten des Lärmaktionsplans (3.Stufe) der Stadt Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.06.2018 bis 21.07.2018
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Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner 30. öffentlichen Sitzung am 13.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. BV 41/2018 SR

1. Das Abwägungsergebnis zu den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans (3. Stufe) in der Fassung vom 14.02.2018 wird gebilligt (Anlage 1).
2. Der Schlussbericht des Lärmaktionsplans (3. Stufe) der Stadt Großenhain wird in der Fassung vom 18.05.2018 beschlossen (Anlage 2).
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan bekannt zu machen und umzusetzen.

Jedermann kann den Lärmaktionsplan (3. Stufe) in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, Hauptmarkt 1, Zimmer 44, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Frau Wachs

Tel.: +49 (0) 3522 304-257

E-Mail: SWachs@stadt.grossenhain.de

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  • Beschluss BV41/2018 SR

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