Dialog Stadt Glauchau Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Fördergebiet Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WEP) "Auestraße"

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  • Zeitraum 09.02.2026 bis -
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Förderinformation - Wissenswertes für Eigentümer im Fördergebiet „Auestraße“

Das Fördergebiet „Auestraße“ ist das jüngste Glauchauer Städtebaufördergebiet. Die Programmlaufzeit begann 2024 und endet 2039. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ (WEP) unterstützt Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

Es unterteilt sich in die Programmteile „Aufwertung“ und „Rückbau Wohngebäude“. Im Programmteil „Aufwertung“ wurden der Stadt Glauchau bisher 3,205 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einem Ausgabevolumen von 4,808 Millionen Euro. Für den Rückbau von Wohnobjekten stehen für die Stadt aktuell 33.000 Euro bereit. In beiden Programmteilen wird der Förderbedarf jährlich aktualisiert und durch die Fördermittelbehörde in Jahresscheiben aufgestockt.

Im Fokus der Stadt stehen in diesem Gebiet eine Vielzahl von kommunalen Einzelmaßnahmen, unter anderem der Ausbau der Auestraße, die Schaffung einer Freizeitfläche und die energetische Sanierung einer Kindertageseinrichtung. Außerdem können private Grundstückseigentümer ihre Objekte mit finanzieller Unterstützung nachhaltig sanieren.

Weitere Informationen hierzu sind im beigefügten Flyer zusammengefasst.

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die STEG Stadtentwicklung GmbH Schlossplatz 11, 08371 Glauchau

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03763/440030 | jens.brendel@steg.de | www.steg.de

Große Kreisstadt Glauchau Markt 1, 08371 Glauchau

Fachbereich IV Planen und Bauen

Jana Vogelsang

03763/65327 |  j.vogelsang@glauchau.de

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