Bebauungsplan Stadt Glauchau Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2-39 "Hoffnung-Innenstadt" im beschleunigten Verfahren

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 30.05.2024 bis 28.06.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 nachfolgenden Beschluss (Nr. 2024/022) gefasst:

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2-39 „Hoffnung-Innenstadt“ für den Geltungsbereich gemäß Anlage 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungspläne der Innenentwicklung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Glauchau 2030+ (INSEK) sowie im Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) dargestellte städtebauliche Entwicklung mittels Bauleitplanung umgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels mit einer Drogerie (Festsetzung als Sondergebiet Einzelhandel) mit gesicherter Erschließung vorbereitet werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 14.000 m². Bestandteil sind die Flurstücke Nr. 197/6, 197/7, 197/8, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205/2, 206/2, 207/2, 208/2, 209/2, 210/2, 211/2, 212/2, 213/2, 215/2, 217/3, 227/4, 227/5, 227/6, 231/1, 231/2, 231/3, 232/4, 233/a, 234/1, 234/2, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315/1, 315/2 sowie Teilbereiche der Flurstücke Nr. 197/2, 318/1 der Gemarkung Glauchau

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden keine Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Flora-Fauna-Habitat- oder Vogelschutzgebieten vor.
  1. Der Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2-39 "Hoffnung-Innenstadt" ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 ortsüblich bekannt zu machen.

Hinweise:

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist

nicht anzuwenden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird bei Vorliegen des Vorentwurfs des Bebauungsplans durchgeführt. Der Zeitraum der Auslegung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.

gez.

Markus Steinhart                                                              

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Rappehn
Sachbearbeiterin Stadtplanung
Fachbereich Planen und Bauen

Stadtverwaltung Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau

Tel.: 03763 65 325

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