Verfahren Stadt Glauchau Umwelt, Klima und Energie

Information zur Lärmkartierung 2022 und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.11.2023 bis 01.12.2023
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Die europäische Richtlinie 2002/49/EG, in Kraft getreten am 18.07.2002, hat zum Ziel schädlichen Umgebungslärm vorzubeugen, ihn zu verringern oder ihn zu vermeiden. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2005. Nach § 47 c Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Dokumentation der Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen vorzunehmen.

Die Lärmkartierung ist turnusmäßig alle 5 Jahre durchzuführen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen der Information der Öffentlichkeit und bilden eine wichtige Grundlage für die anschließend erforderliche kommunale Lärmaktionsplanung. Für die Große Kreisstadt Glauchau wurde im Jahr 2022 die Pflichtkartierung der Trassenabschnitte der Bundesautobahn A4 und der Bundesstraße B175 als Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/Jahr) durchgeführt.  Die erstellten Lärmkarten können online als interaktive Karten auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html eingesehen werden.

Für die Große Kreisstadt Glauchau ist im Ergebnis Folgendes festzustellen:

  • Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Stadt Glauchau besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
  • Schul- und Krankenhausstandorte sind nicht betroffen.
  • Lärmschutzmaßnahmen an der A4 und der B175 liegen in Verantwortung des zuständigen Baulastträgers, wodurch der kommunale Handlungsspielraum limitiert ist. Hier bestehen bereits Lärmschutzmaßnahmen
  • Für den weiteren Ausbau der B 175 westlich Glauchau liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor. Dieser beinhaltet Lärmschutzmaßnahmen nach aktueller Gesetzgebung, welche mit dem jetzt vorgesehenen vierspurigen Ausbau umgesetzt werden.

Der beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Glauchau vom 31. Mai 2018 ist auf Basis der Lärmkartierung 2022 fortzuschreiben. Aus genannten Gründen ist vorgesehen, insbesondere durch die fehlende Perspektive auf Umsetzung weiterer geeigneter Schallschutzmaßnahmen, eine Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan zu erstellen.

Die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung werden auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de im Rahmen der online-Beteiligung zugänglich gemacht. Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 1. November - 1. Dezember 2023 im Rathaus, Markt 1 in 08371 Glauchau, im Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer 5.04 - während der Sprechzeiten (Montag-Freitag 9-12 Uhr, Dienstag zusätzlich 13-18 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ihre Hinweise können Sie während der Auslagefrist schriftlich bei der Stadtverwaltung einreichen oder zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 47 e Abs. 3 BImSchG das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung der Schienenwege des Bundes zuständig ist. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 13. März - 24. April 2023 statt. Die zweite Phase beginnt, nachdem der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht wurde. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.laermaktionsplan-schiene.de.

Kontaktperson

Frau Wille

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Fachbereich Planen und Bauen

Große Kreisstadt Glauchau

Markt 1

08371 Glauchau

Telefon: 03763 65-237

Telefax: 03763 65-520

e-Mail: stadtplanung@glauchau.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Glauchau nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden.
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Die Stadt Glauchau hat als verantwortliche Stelle zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es Ihnen frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
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Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, ist die
Große Kreisstadt Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau
Telefon: 03763 65-0
E-Mail: stadtverwaltung@glauchau.de

Datenschutzbeauftragter der Stadt Glauchau

Die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten für die Stadt Glauchau übernimmt:

das Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH (IfDDS GmbH), welches zum behördlichen Datenschutzbeauftragten gem. Artikel 37 DSGVO bestellt wurde.

Anschrift und Ansprechpartner:

Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH
Herr Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58a
01156 Dresden
E-Mail: datenschutzbeauftragter@glauchau.de


Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der DSGVO und anderer im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken. Er ist für die Bürgerinnen und Bürger die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen. Auch die Beschäftigten der Stadt Glauchau können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an ihn wenden. Er ist zur Verschwiegenheit über Personen verpflichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als behördlicher Datenschutzbeauftragter Tatsachen anvertraut haben, sowie über die Tatsachen selbst, soweit er nicht davon durch diese Personen befreit wird.

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Bei Zugriffen auf die Internetangebote der Stadt Glauchau werden die folgenden, durch den Internetbrowser des Nutzers meist automatisch übermittelten Daten erhoben:

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Diese Daten werden zur Erkennung, Analyse und Bekämpfung technischer Probleme, missbräuchlicher Nutzung und von gegen die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme gerichteten Angriffen in Protokolldateien gespeichert und ausgewertet. Die erfassten Daten werden auch zur Erstellung nicht personenbezogener Statistiken über die Nutzung der Angebote verarbeitet und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserer Behörde zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

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Die Internetseite der Stadt Glauchau enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserer Behörde sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen.
Dies betrifft
- eine allgemeine E-Mail-Adresse, gegebenenfalls E-Mail-Adressen von Mitarbeitern der Stadt Glauchau sowie
- ein allgemeines Kontaktformular.
Sofern Sie auf diesen Wegen den Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von Ihnen an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zu Ihnen gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen die verantwortliche Stelle unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

Ihre Rechte uns gegenüber

Sie haben nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

­- Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO)
­- Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO)
­- Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Artikel 17 DSGVO), sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
­- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (Artikel 18 DSGVO)
­- Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen (Artikel 21 DSGVO), sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das das Interesse der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Um diese Rechte auszuüben, wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den benannten Datenschutzbeauftragten.
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Stadt Glauchau als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.
Unterliegt die Stadt Glauchau einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Stadt Glauchau oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Verordnungsgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).

Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von der verantwortlichen Stelle oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens aller unserer Mitarbeiter.

Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn wir mit ihr einen Vertrag abschließen. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmkartierung 2022
  • Meldebogen Lärmaktionsplan 2024 - Entwurf

Informationen

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