Bebauungsplan Stadt Glauchau Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1-22 "Wohnen II Hauptstraße Niederlungwitz" gemäß 13b BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.01.2020 bis 24.01.2020
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Anlage 1 Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1-22 "Wohnen II Hauptstraße Niederlungwitz" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 nachfolgenden Beschluss (Nr. 2019/186) gefasst:

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-22 „Wohnen II Hauptstraße Niederlungwitz“ für den Geltungsbereich gemäß Anlage 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
     
    Ziele und Zwecke der Planung:
    Mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Glauchau 2030+ (INSEK) dargestellte städtebauliche Entwicklung mittels Bauleitplanung umgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereiches sollen auf der bisherigen Außenbereichsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von bis zu zehn eher kleinteiligen Wohnbauvorhaben mit gesicherter Erschließung (unter anderem Bau einer öffentlichen Stichstraße) vorbereitet werden. Die künftig zu bildenden Grundstücksgrößen liegen zwischen 800 und 1.200 m². Zusätzlich ist im östlichen Bereich eine noch näher zu definierende Grünfläche von ca. 1.600 m² als gestalteter Übergang zu den anschließenden Landwirtschaftsflächen und zur Abschirmung gegenüber der Bahntrasse vorgesehen.
     
  2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden keine Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Flora-Fauna-Habitat- oder Vogelschutzgebieten vor.
     
  3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
     
    Hinweise:
    Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
     
    Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.
     

Des Weiteren werden berührte Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

gez.
Dr. Peter Dresler
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Glauchau
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Becker
Markt 1
08317 Glauchau
Email: stadtplanung@glauchau.de

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