Bebauungsplan Stadt Glauchau Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 2-38 "Kernstadt Glauchau - Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ gemäß § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.07.2018 bis 07.09.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat mit Beschluss (Nr. 2018/066) vom 28.06.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-38 "Kernstadt Glauchau - Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“  in der Fassung vom 16.04.2018 und die Begründung gleichen Datums gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Weiterhin wird von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-38 "Kernstadt Glauchau - Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ und die Begründung liegen zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

30.07.2018 bis zum 07.09.2018

im Rathaus, Markt 1 in Glauchau, während der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag     9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag            9.00 – 18.00 Uhr

in der 6. Etage - Zimmer 6.41 (Stadtplanung) öffentlich aus. Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite www.glauchau.de unter der Rubrik Planen/Bauen / Bauleitplanung sowie auf den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

gez.
Dr. Peter Dresler
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Becker
Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachbereich Planen und Bauen

Stadtverwaltung Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau

Tel.: 03763 65 237
E-Mail: s.becker@glauchau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Flurstücksliste
  • Begründung
  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept Glauchau 2018

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.