Entwicklungssatzung Gemeinde Müglitztal Öffentliche Auslegung

Entwurf der Entwicklungssatzung Nr. 1, OT Falkenhain

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 12.10.2026 bis 13.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Entwicklungssatzung Nr. 1, OT Falkenhain

Am 23.09.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Müglitztal den Entwurf der Entwicklungssatzung Nr. 1, OT Falkenhain bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 20.07.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlchkeit wird abgesehen.

Das Plangebiet umfasst den Bereich der Flst. 85/4, 85/5, 85/6, 85/7, 14/6 und Teilflächen von Flst. 14/5, 14/7 und 85/8 der Gemarkung Falkenhain mit einer Fläche von ca. 5.200 m².

Der Entwurf der Entwicklungssatzung Nr. 1, OT Falkenhain wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht

in der Zeit vom 12.10.2026 bis 13.11.2026

zu den folgenden Zeiten

Di.       8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mi.       8:30 – 12:00 Uhr

Do.      8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Fr.       8:30 – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:

www.bauleitplanung.sachsen.de

www.gemeindeverwaltung-mueglitztal.de

Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.

Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen per Email an bauleitplanung@stadt-dohna.de, schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Entwicklungssatzung Nr. 1, OT Falkenhain unberücksichtigt bleiben.

Müglitztal, 24.09.2026

gez.

Michael Neumann

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Dohna

Herr Heise

Am Markt 10/11

01809 Dohna

Datenschutzerklärung

Gemeinde Müglitztal

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Datenschutzrechtliche Informationen nach § 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Maxen - Schafweg“

1. Verantwortlicher

Gemeinde Müglitztal

Schulstraße 18

Ortsteil Weesenstein

01809 Müglitztal

Vertreten durch den Bürgermeister

Michael Neumann

Tel:      (035027) 5771

Fax:     (035027) 5439

E-Mail: info@gemeinde-müglitztal.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu der in Aufstellung befindlichen Ergänzungssatzung „Siedlung OT Burkhardswalde“ am Ende des Planungsverfahrens benötigt.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

§ 34 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Bsp. c) und e) der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 1 und 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 (vereinfachtes Verfahren), die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.

4 Empfänger der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten können folgenden Empfängern übermittelt werden:

  • Gemeindeverwaltung Müglitztal
  • Stadtverwaltung Dohna als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal,
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsgängen,
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritte, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrage der Gemeinde Müglitztal eingebunden sind.

5. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

6. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planungsentwürfen sind Bestandteil des Planungsverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung
  • Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Besucheradresse:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden

Postanschrift:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

9. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

10. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Müglitztal, 24.09.2026

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