Bebauungsplan Gemeinde Thallwitz Öffentliche Auslegung

Entwurf der Ergänzungssatzung "Berggasse" OT Thallwitz, Gemeinde Thallwitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.06.2026 bis 31.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Hauptamt

Bekanntmachung der Gemeinde Thallwitz

über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs der vorhabenbezogenen Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz „Berggasse Thallwitz, Flurstück 87/1“

Der Gemeinderat der Gemeinde Thallwitz hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 mit Beschluss-Nr.27/2026 den der vorhabenbezogenen Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz „Berggasse Thallwitz, Flurstück 87/1“, in der Fassung vom 07.05.2026, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Ergänzungssatzung dient der Einbeziehung des Flurstückes 87/1 in der Gemarkung Thallwitz der Gemeinde Thallwitz in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich auf einer Fläche von rund 0,7 ha. Die Fläche liegt im nordwestlichen Teil des Ortsteils Thallwitz, südöstlich der Berggasse. Der Geltungsbereich der Satzung besteht aus der in den Innenbereich aufzunehmenden Fläche, Flurstück 87/1, Gemarkung Thallwitz, und der Kompensationsfläche (sonstiger Geltungsbereich) auf dem Flurstück 297/1, Gemarkung Thallwitz, südwestlich des Ortsteils Thallwitz.

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 1,86 ha und ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf der Ergänzungssatzung mit Planzeichnung und Begründung wird nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

26.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.gemeinde-thallwitz.de/seite/342034/bauleitplanung.html

und https://bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen/

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz während der Öffnungszeiten:

Dienstag        9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag    9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag           8.00 - 11.30 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 03425 9999112 bei der Abteilung Liegenschaften möglich.

Während der Dauer dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de oder heike.janke@gemeinde-thallwitz.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, Abteilung Liegenschaften, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz, abgebeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Thallwitz auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0), E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Thallwitz, den 26.06.2026

Thomas Pöge

Bürgermeister

Kontakt

beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de oder heike.janke@gemeinde-thallwitz.de

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang