Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Machern Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung zu den alten Bauernhöfen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.11.2018 bis 22.12.2018
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Planzeichnung

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist ca. 5.800 m² groß und umfasst die Flurstücke 73/2 (Teilfläche), 74a (Teilfläche),

71 (Teilfläche), 70 (Teilfläche), 67 (Teilfläche) und 64 (Teilfläche) der Gemarkung Gerichshain. Mit der Aufstellung der

Ergänzungssatzung sollen die betroffenen Flurstücksteile in den im Zusammenhang bebau­ten Ortsteil einbezogen werden

und die Möglichkeit einer Wohnbebauung geschaffen werden.

Kontaktperson

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 19.11.2018 bis zum 22.12.2018 in der Gemeindeverwaltung Machern, Schloßplatz 9,

Zimmer 1.05, 04827 Machern ausgelegt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „ Zu den alten Bauernhöfen Gerichshain“ einschließlich der Begründung ist auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter

              https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite abrufbar.

Für Rückfragen steht das beauftragte Ingenieurbüro Dreizehner, Seitenstraße 16 B in 04463 Großpösna, Telefon 034297 143182,

Fax 034297 143 186 und Email Yvonne.Dreizehner@t-online.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeit

            Montag                                   09:00 bis 16:00 Uhr

            Dienstag                                09:00 bis 18:00 Uhr

            Mittwoch                                09:00 bis 16:00 Uhr

            Donnerstag                            09:00 bis 17:00 Uhr

            Freitag                                   09:00 bis 11:00 Uhr

Erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Machern, den 24.10.2018

K. Frosch

stellv. Bürgermeister

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