Veranstaltung Stadt Freiberg Kunst und Kultur

Wo Geschichte auf neuen Glanz trifft: Ausstellungsbereiche im 1.OG öffnen

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 26.03.2026 16:00 Uhr
  • Teilnehmer 30 Teilnehmer
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Universitätsstadt Freiberg

Hinter den ehrwürdigen Mauern des Freiberger Stadt- und Bergbaumuseums hat sich in den letzten Monaten Einiges getan. Entstanden sind zwei neugestaltete Ausstellungsbereiche. Zu diesen öffnen wir am 26. März unter dem Motto „Vom Alltag zum Festtag“ die Türen im ersten Obergeschoss.

Begleiten Sie uns auf einer Zeitreise durch das Freiberg des 17. und 18. Jahrhunderts, entdecken Sie die tiefe Verbindung zwischen Bergbau und Kunst und würdigen Sie mit uns die bewegte Geschichte der Knappschaft. Inmitten der historischen Mauern unseres Hauses lassen wir die montane Kultur der Silberstadt lebendig werden.

Wir freuen uns darauf, diesen besonderen Moment gemeinsam mit Ihnen bei Musik und anregenden Gesprächen zu feiern.

Bitte melden Sie sich bis zum 19. März hier an.

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Veranstaltungstermin
Donnerstag 26.03.2026 16:00 - 18:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Am Dom 1
Am Dom 1, 09599 Freiberg
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
05.03.2026 - 19.03.2026 00:00 Uhr

Kontakt

Universitätsstadt Freiberg

Stadt- und Bergbaumuseum Freiberg

Am Dom 1

D-09599 Freiberg

Telefon +49 3731 273-590

museum@freiberg.de

Teilnahmebedingungen

Die Veranstaltung ist öffentlich. Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren.


Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters www.freiberg.de, auf Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Amtsblatt, Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Personen mitzuteilen.

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