Stadtumbaumaßnahmen Stadt Freiberg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Freiberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 29.11.2024
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Planzeichnung

Der EU-Richtlinie 2002/49/EG folgend, schreibt die Stadt Freiberg im Jahr 2024 den bestehenden Lärmaktionsplan fort. Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Lärmaktionsplanung wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) verankert.

Lärmaktionspläne dienen der Minderung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Sie sind in Zuständigkeit der Städte und Gemeinden zu erstellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Um der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden Gelegenheit zur Information und zur Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zu geben, liegt dieser in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschl. 29.11.2024 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag      9.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                              9.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                                 9.00 – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedem Bürger Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich und elektronisch vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht während der vorstehenden Sprechzeiten die Möglichkeit zur Niederschrift.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Internetauftritt des Zentralen Internetportals des Landes Sachsen unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

und unter

www.freiberg.de

                        (freiberg.de/leben-und-freizeit/wohnen-und-bauen/bauleitplaene)

digital eingesehen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg (Telefon 03731 - 273 431; E-Mail: stadtentwicklungsamt@freiberg.de) zur Verfügung.

Bei der Abgabe von Hinweisen, Anregungen und Äußerungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Beteiligung Daten erhoben. Diese Daten werden von der Stadt Freiberg in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden daten-schutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden nur intern verwendet. Die Daten-schutzbeauftragte der Stadt Freiberg ist wie folgt erreichbar:

E-Mail: datenschutzbeauftragte@freiberg.de.

Freiberg, den 07.10.2024

Kontaktperson

Stadtentwicklungsamt Freiberg

Stadthaus II, Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

03731 - 273 431

Gegenstände

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  • Entwurf Lärmaktionsplan 2024

Informationen

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