Veranstaltung Stadt Freiberg Moderne Verwaltung

Einladung zum Meet & Greet im Stadtarchiv

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 18.10.2024 17:00 Uhr
  • Teilnehmer 16 Teilnehmer
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Copyright: Jan Gutzeit

Einladung zum Meet & Greet im Stadtarchiv am 18. Oktober 2024, ab 17:00 Uhr

Sehr geehrte Bewohner und Bewohnerinnen,

nach fünfjähriger Bauzeit ist es nun so weit: Das Stadtarchiv im Herderhaus wird wieder eröffnet. Sie waren ganz besonders betroffen von Lärm, Schmutz und Sperrungen. Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Baumaßnahmen möchten wir uns bei Ihnen bedanken und laden Sie zu einem exklusiven „Meet & Greet“ am 18.Oktober, ab 17:00 Uhr in unser neues Domizil in der Herderstraße 2 ein.

Bei Führungen erhalten Sie exklusive Einblicke in die Räumlichkeiten, die Verwahrung unserer besonderen Archivalien und erfahren, wie Besucher und Besucherinnen künftig das Archiv nutzen können. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, schauen Sie sich das fertige Ergebnis an und lassen Sie uns gemeinsam auf gute Nachbarschaft anstoßen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit einem freundlichen "Glück auf"

Sven Krüger
Oberbürgermeister

Veranstaltungstermin
Freitag 18.10.2024 17:00 - 19:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Herderhaus, Stadtarchiv Freiberg
Herderstraße 2, 09599 Freiberg
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
30.09.2024 - 15.10.2024

Kontaktperson

Universitätsstadt Freiberg

Büro des Oberbürgermeisters

Obermarkt 24

D-09599 Freiberg

Telefon +49 3731 273-101/-107

buero_ob@freiberg.de

Teilnahmebedingungen

Die Veranstaltung ist öffentlich. Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren.


Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters www.freiberg.de, auf Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Amtsblatt, Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Personen mitzuteilen.

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