Bebauungsplan Stadt Freiberg Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 023 - Wohnbebauung Clausthaler Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.12.2018 bis 14.01.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Freiberg

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

V 023 „Wohnbebauung Clausthaler Straße“ Stadt Freiberg

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner Sitzung am 01.11.2018 mit Beschluss-Nr. 2018/252 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 023 „Wohnbebauung Clausthaler Straße“ in der Fassung vom 20.09.2018 samt Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 13 BauGB erstellt.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a BauGB und § 10 a BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung liegt vom

10.12.2018 bis zum 14.01.2019

in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten

            Montag, Mittwoch, Donnerstag               von 9.00 - 16.00 Uhr

            Dienstag,                                                von 9.00 - 18.00 Uhr

            Freitag                                                    von 9.00 - 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedem Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 023 „Wohnbebauung Clausthaler Straße“ Stadt Freiberg, schriftlich an die Stadtverwaltung Freiberg, Stadtentwicklungsamt, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg eingereicht oder zur Niederschrift zu folgenden Zeiten: montags, mittwochs von 9.00 – 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, sowie donnerstags von 9.00 -12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 306 oder 301, vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Freiberg, den 19.11.2018

gez. Krüger

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtentwicklungsamt Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg,

Martin Seltmann

Telefon (0 37 31) 273 430,

Fax (0 37 31) 273 73 431,

E-Mail stadtentwicklungsamt@freiberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 Baugrundgutachten
  • Anlage 2 Schallimmissionsprognose
  • Anlage 3 Versickerungsprognose

Informationen

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