Flächennutzungsplan Stadt Frauenstein Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Stadt Frauenstein - Auslegung Entwurf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.08.2026 bis 12.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Erstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Frauenstein in der Fassung vom Mai 2026

Nach Auswertung der während der frühzeitigen Beteiligung der von der Fortschreibung des Flächennutzungsplans berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden und Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Frauenstein in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juni 2026 den Entwurf zur Erstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Frauenstein in der Fassung vom Mai 2026, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit dem FNP werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Der FNP hat die Aufgabe, für das gesamte Stadtgebiet die vorhandene und beabsichtige städtebauliche Entwicklung entsprechend der voraussehbaren Bedürfnisse grundsätzlich darzustellen.
  • Die Ziele der Stadtentwicklung, mit der Stärkung der Kernfunktionen der Gesamtstadt, einer nachhaltigen Wohnflächenentwicklung, bedarfsorientierten Gewerbeflächenausweisung sowie einer flexiblen, strategischen Steuerung der Flächennutzung werden räumlich definiert.
  • Die Stadt benötigt einen wirksamen FNP, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für erforderliche Bebauungspläne herbeizuführen.
  • Der FNP stellt die allgemeine Zielstellung der Stadt bezüglich ihrer Bodennutzung im Stadtgebiet dar und berücksichtigt die Umweltbelange.

Der Geltungsbereich entspricht dem gesamten Gebiet der Stadt Frauenstein. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung der Planzeichnung (Hauptplan).

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Gemäß § 2a BauGB sind im Umweltbericht - als gesonderter Teil der Begründung – die Umwelt-auswirkungen beschrieben und bewertet.

Mit dem Entwurf liegen folgende umweltbezogenen Informationen aus:

  • Umweltbericht
  • umweltbezogene Stellungnahmen und Hinweise zum Vorentwurf seitens:

Landesdirektion Sachsen, Planungsverband Region Chemnitz, Landratsamt Mittelsachsen, Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland

Im Umweltbericht werden die sich aus den geltenden Gesetzen und überregionalen Plänen ergebenden Ziele für den Umweltschutz dargestellt, soweit sie für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des FNP von Belang sind.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 10. August bis einschließlich 11. September 2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Stadtverwaltung Frauenstein und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung im Internet einzusehen und können dort heruntergeladen werden.

Zu der Internetbeteiligung gelangen Sie auch über die Homepage der Stadt Frauenstein https://www.frauenstein-erzgebirge.de/Bürgerservice unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist zudem in der Stadt Frauenstein, Markt 28, 09623 Frauenstein, Zimmer 28.08./Sekretariat während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Wochentag     Vormittags     Nachmittags

Montag             Geschlossen  Geschlossen

Dienstag           09:00-12:00    14:00-17:30

Mittwoch           Geschlossen   Geschlossen

Donnerstag       09:00-12:00    14:00-16:00

Freitag              Geschlossen   Geschlossen

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahmen per E-Mail an:

fnp-frauenstein@steg.de

oder postalisch an:

die STEG Stadtentwicklung GmbH

Standort Dresden

Herrn Andreas Worbs

Bodenbacher Str. 97

01277 Dresden

Die Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel über die beabsichtigte Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Frauenstein, den 15. 07. 2026

Hentschel

Bürgermeister

Kontakt

die STEG Stadtentwicklung GmbH

Standort Dresden

Herrn Andreas Worbs

Bodenbacher Str. 97

01277 Dresden

E-Mail-Adresse: fnp-frauenstein@steg.de

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