Außenbereichssatzung Gemeinde Frankenthal Öffentliche Auslegung

2. Änderung Außenbereichssatzung "Beigut" Frankenthal

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.05.2023 bis 12.06.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung öffentliche Auslegung

Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal

Der Gemeinderat von Frankenthal hat in seiner Sitzung am 06.04.2023 den Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal i.d.F. vom 06.04.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal i.d.F. vom 06.04.2023 einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 10.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023

zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, in 01909 Frankenthal und in der Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau. Zusätzlich sind die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenthal unter www.gemeinde-frankenthal.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb dieser Zeit einsehbar.

Die Gemeinde Frankenthal beabsichtigt mit der 2. Änderung eine grundlegende Änderung der textlichen Festsetzungen, da diese nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen entsprechen und bei der Gestaltung von Bauvorhaben sehr einschränkend sind. Der räumliche Geltungsbereich bleibt von der Änderung unberührt. Der Geltungsbereich erstreckt sich von den Grundstücken Beigutstraße 5, 6, 7a in nord-östliche Richtung bis zum Grundstück Beigutstraße 19 und berücksichtigt vorallem die straßenbegleitenden Grundstücke nordwestlich der Beigutstraße sowie die Grundstücke Beigutstraße 13 und 16a.

Die Änderung der Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht gem. § 2a BauGB verzichtet.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal, oder der Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau, als erfüllende Gemeinde, vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Satzung unberücksichtigt bleiben.

Janine Bansner                                                                       

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Bauverwaltung

Katrin Dreßler

035954 519828

Gegenstände

Übersicht
  • Satzungstext
  • Begründung
  • Geltungsbereich Satzung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.