Bebauungsplan Gemeinde Frankenthal Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.12.2021 bis 28.01.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vorhabenbezogener Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenthal hat am 09.09.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“ zur Aufstellung beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“ soll auf dem Flurstück 609 der Gemarkung Frankenthal der historisch entstandene Standort einer Autowerkstatt bauplanungsrechtlich gesichert und als Mischgebiet verdichtet und geringfügig erweitert werden.

Im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB soll der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau geändert und der Standort als gemischte Baufläche dargestellt werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“ findet im Zeitraum vom 20.12.2021 bis 28.01.2022 statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Frankenthal Großharthauer Straße“ (Vorentwurf mit Stand vom 10.12.2021) sind auf der Internetseite der Gemeinden Großharthau (www.grossharthau.de) und Frankenthal (www.gemeinde-frankenthal.de) sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG die Unterlagen zum Vorentwurf in der Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.:  035954-519828 oder per E-Mail an bauamt-frk@grossharthau.de) einzusehen.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 28.01.2022 schriftlich, per E-Mail an

bauamt-frk@grossharthau.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Frankenthal, 03.12.2021

Janine Bansner

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Katrin Dreßler

Telefon: 035954 519828

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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