Öffentliche Auslegung
2. Entwurfsfassung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal
Im Rahmen der Abwägung wurde der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal in der Fassung vom 03.01.2018 geändert und ergänzt.
Der Gemeinderat von Frankenthal hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal in der 2. Fassung vom 27.08.2018 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal in der 2. Fassung vom 27.08.2018 öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 15.10.2018 bis einschließlich 30.10.2018
zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, in 01909 Frankenthal. und in der Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Frankenthal www.gemeinde-frankenthal.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenthal vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. In den Textlichen Festsetzungen und der Begründung wurden die wesentlichen Änderungen / Ergänzungen blau hinterlegt.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
-Siegel-
Janine Bansner
Bürgermeisterin
Frau Hantsch
Tel.: 035954-519828
bauamt-frk@grossharthau.de