Öffentliche Auslegung
Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal
Der Gemeinderat von Frankenthal hat in seiner Sitzung am 08.02.2018 den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal i.d.F. vom 03.01.2018 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal i.d.F. vom 03.01.2018 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 26.02.2018 bis einschließlich 29.03.2018
zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, in 01909 Frankenthal. und in der Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Frankenthal www.gemeinde-frankenthal.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenthal vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
-Siegel-
Janine Bansner
Bürgermeisterin
Frau Hantsch
Tel.: 035954-519828
bauamt-frk@grossharthau.de