Bebauungsplan Stadt Flöha Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 13 Gewerbegebiet "Golfplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 16.09.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Bekanntmachung über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses und die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 Gewerbegebiet „Golfplatz“ gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat von Flöha hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Juni 2022 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 27. März 2008 bzw. vom 26.09.2013 beschlossen. Demnach erhält der Bebauungsplan Nr. 13 die Bezeichnung Gewerbegebiet „Golfplatz“. Der räumliche Geltungsbereich wird um die Flurstücke 745/6, 745/7 und 745/9 der Gemarkung Flöha reduziert und umfasst gemäß Lageplan die Flurstücke 745/5, 601/34, 741/2, 742/6 und 742/5 sowie Teile der Flurstücke 601/33, 601/14 741/1, 746/3 und 745/23 der Gemarkung Flöha.

Des Weiteren hat der Stadtrat von Flöha in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Juni 2022 den von Grund auf geänderten Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 Gewerbegebiet „Golfplatz“ in der Fassung vom Mai 2022 gebilligt und die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

Planungsziel ist die Ausweisung gewerblicher Bauflächen zur Deckung der Flächennachfrage von (ortsansässigen) Gewerbebetrieben sowie zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Die vorhandenen Gewerbeflächen im Stadtgebiet Flöha sind weitestgehend ausgelastet. Eine gewerbliche Entwicklung am Standort „Golfplatz“ ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Flöha ausgewiesen. Somit kann der Bebauungsplan Nr. 13 Gewerbegebiet „Golfplatz“ aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 13 Gewerbegebiet „Golfplatz“ vom Mai 2022, bestehend aus:

  • der Planzeichnung – Teil A und
  • dem Text – Teil B

sowie die Begründung mit den Anlagen:

  • 1 Bestandsplan
  • 2 Luftbild
  • 3 Hydraulischer Nachweis
  • 4 Schalltechnische Untersuchung
  • 5 floristisch-faunistische Kartierungen

liegen

vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022

bei der Stadtverwaltung Flöha, Augustusburger Straße 90, Foyer 3. OG während folgender Dienststunden

montags,         8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

dienstags,        8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

mittwochs,       8:00 Uhr bis 12.00 Uhr,

donnerstags,    8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags,             8:00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit hat hier die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung schriftlich, d. h.

  • elektronisch unter der E-Mail-Adresse stadtentwicklung@floeha.de oder
  • auf postalischem Weg an die Adresse: 
    Stadtverwaltung Flöha
    Bauverwaltung/SG Stadtentwicklung/Hochbau
    Augustusburger Straße 90
    09557 Flöha

oder mündlich im Zimmer 3.04 zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 Gewerbegebiet „Golfplatz“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und über die erneute frühzeitige Beteiligung des Planvorentwurfes benachrichtigt.

Es liegen umweltbezogene Informationen zum Vorentwurf des Bebauungsplans vor, welche als Anlagen 4 und 5 Bestandteile der Begründung sind:

  • Schalltechnische Untersuchung vom 05.05.2021 (Anpassung der Lärmkontingentierung nach DIN 45691 aus dem Jahre 2013)
  • Bericht zu floristisch-faunistischen Kartierungen vom 31.05.2021

Die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o. g. Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Stadt Flöha unter https://www.floeha.de/stadt-verwaltung/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie im Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/floeha/startseite einsehbar.

Flöha, 23.07.2022

Holuscha

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Flöha

Bauverwaltung/SG Stadtentwicklung/Hochbau

Frau Anja Irmscher

Tel.Nr. 03726/791-149

E-Mail: stadtentwicklung@floeha.de

Datenschutzerklärung

Die Stadt Flöha verarbeitet personenbezogene Daten. Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.floeha.de/meta-navigation/datenschutz/.

zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.