Bebauungsplan Stadt Flöha Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Alte Baumwolle"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.08.2021 bis 24.09.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Flöha hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2021 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Alte Baumwolle“ in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Planungsziel ist die weitere Revitalisierung des ehemaligen Textilindustriestandorts unter Berücksichtigung der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept – INSEK 2030 festgelegten Ziele zur Standortbelebung mit Wohnnutzungen, Gastronomie, nicht störendem Gewerbe und Dienstleistungen. Dabei sollen das Plangebiet als Urbanes Gebiet (MU) gemäß BauNVO und die Raumkanten des zukünftigen Marktplatzes festgesetzt werden.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §§ 13a und 13 BauGB, daher wird von:

  • der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB,
  • der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
  • der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf vom Mai 2021, bestehend aus:

  • der Planzeichnung – Teil A und
  • dem Text – Teil B

sowie die Begründung mit den Anlagen:

  • Bestandsplan
  • Artenschutzgutachten
  • Masterplan Regenentwässerung
  • Schallimmissionsprognose
  • Städtebauliches Konzept

liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 16.08.2021 bis einschließlich 15.09.2021

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die öffentliche Auslegung erfolgt nach § 3 des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSIG) vorrangig in digitaler Form. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Flöha unter https://www.floeha.de/stadt-verwaltung/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie im Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/floeha/startseite einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von allen Bürgern Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Stadtverwaltung Flöha schriftlich, d. h.

  • digital unter der E-Mail-Adresse stadtentwicklung@floeha.de oder
  • auf postalischem Weg an die Adresse:  Stadtverwaltung Flöha, Bauverwaltung/SG Stadtentwicklung/Hochbau, Augustusburger Straße 90, 09557 Flöha

oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Dafür ist als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG im Zeitraum vom 16.08.2021 bis zum 15.09.2021 nach vorheriger Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 03726 / 791-149 bzw. -148 oder per E-Mail an stadtentwicklung@floeha.de) auch die Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Flöha, Foyer des Bauamtes im 3. Obergeschoss möglich. Es gelten die Schutzmaßnahmen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Flöha, 07.08.2021

Holuscha

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Flöha

Bauverwaltung

Frau Anja Irmscher

Tel.Nr. 03726/791-149

E-Mail: stadtentwicklung@floeha.de

Datenschutzerklärung

Die Stadt Flöha verarbeitet personenbezogene Daten. Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.floeha.de/meta-navigation/datenschutz/.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 Bestandsplan
  • Anlage 2 Artenschutzgutachten
  • Anlage 3 Regenentwässerung
  • Anlage 4 Schalltechnische Untersuchung
  • Anlage 5 städtebauliches Konzept

Informationen

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