Bebauungsplan Stadt Elterlein Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Höhe baulicher Anlagen in Hermannsdorf"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.01.2026 bis 06.02.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Höhe baulicher Anlagen in Hermannsdorf“ in der Fassung vom Oktober 2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informiert werden.

Der Stadtrat der Stadt Zwönitz hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Höhe baulicher Anlagen in Hermannsdorf“ in der Fassung vom Oktober 2025 mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 09.09.2025 gebilligt und beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats durchzuführen ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der hier beiliegenden Skizze rot umrandet dargestellt.

Dementsprechend wird hiermit bekanntgegeben, dass der Vorentwurf des oben genannten Bebauungsplans in der Zeit vom 05. Januar 2026 bis zum 06. Februar 2026 parallel sowohl im Rathaus der Stadt Elterlein, Sekretariat der Bürgermeisterin, Markt 28, 09481 Elterlein zu den Öffnungs- und Sprechzeiten

            Dienstag          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

als auch im Bauamt der Stadt Zwönitz (Hintereingang der Löwenapotheke) Markt 7, 08297 Zwönitz zu den Öffnungs- und Sprechzeiten

            Montag            9:00 – 12:00 Uhr

            Dienstag          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag             9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Freistaates Sachsen

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/elterlein-stadt/startseite zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist (05.01.2026 – 06.02.2026) können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Hinweise und Anregungen hierzu schriftlich oder während der o. g. Öffnungs- und Sprechzeiten auch zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an verwaltungsstelle@elterlein-stadt.de übermittelt werden.

Zwönitz, den 03.12.2025

Ficker

Bürgermeisterin                                                                     Siegel

Kontakt

Bauamt der Stadtverwaltung Zwönitz (erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein)

Markt 6, 08297 Zwönitz

Herr Thoralf Ludewig, Sachbearbeiter

Tel.: +49 (37754) 35 165
E-Mail: t.ludewig@zwoenitz.de

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