Flächennutzungsplan Gemeinde Ellefeld Öffentliche Auslegung

2. Änderung des gemeinsamen FNP des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“,

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.05.2021 bis 11.06.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der Gemeinde Ellefeld über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ (Entwurf Stand 09/2020)

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2021 den Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, Planzeichnung Gemeinde Ellefeld (Stand 09/2020) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand 09/2020) gebilligt und zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ (Stand 09/2020) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, Planzeichnung Gemeinde Ellefeld (Stand 09/2020) liegen in der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21, Bauamt, Zimmer 3 in der Zeit vom 10.05.2021 bis 11.06.2021 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planzeichnung können während dieser Frist schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift im Zimmer 3 abgegeben werden.

Dienstag                                  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch                                  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag                             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der oben genannten Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefonnummer [03745/781115] zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an tiefbau-gemeinde@ellefeld.de eingereicht werden.

Der Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes "Göltzschtal" liegt zeitgleich in den Kommunen des Städteverbundes Auerbach/Vogtl., Falkenstein/Vogtl., Rodewisch und Ellefeld mit der jeweiligen Planzeichnung aus. Eine Gelegenheit zur Unterrichtung und Erörterung bzw. zur Abgabe von Stellungnahmen besteht jedoch nur in den Kommunen, die für das jeweilige Gebiet Planungshoheit besitzen

(§ 1 Abs.3 BauGB).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind gemäß

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Ellefeld unter https://ellefeld.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die

2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich des gemeinsamen Flächennutzungsplans des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal umfasst die Stadtgebiete der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl., der Stadt Falkenstein/Vogtl., der Stadt Rodewisch sowie die Gemeindegebiete der Gemeinden Ellefeld, Neustadt/Vogtl. und Grünbach. Der Flächennutzungsplan umfasst die Planteile Planzeichnung Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl., Planzeichnung Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, Planzeichnung Stadt Rodewisch und Planzeichnung Gemeinde Ellefeld.

Die Planzeichnung Gemeinde Ellefeld ist von folgenden Änderungen betroffen: E1–Erweiterung GE Reumtengrüner Weg. Die Lage der einzelnen Änderungsflächen wird aus beistehendem Lageplan ersichtlich.

Folgende, nach Einschätzung der Kommune wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur Planzeichnung Gemeinde Ellefeld bereits vor. Sie liegen ebenfalls aus und werden in das Internet eingestellt. Inhalte sind unten (umweltrelevante Informationen) dargestellt.

[1] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2019

[2] Landesamt für Archäologie vom 02.04.2019

[3] Sächsisches Oberbergamt vom 02.04.2019

[4] Planungsverband Region Chemnitz vom 09.05.2019

[5] Landratsamt Vogtlandkreis vom 16.05.2019

[6] Landesverein Sächsischer Heimatschutz vom 02.05.2019

Zudem wurden Umweltinformationen aus dem Landschaftsplanvorentwurf vom Mai 1999 integriert, insofern betroffene Flächen durch diesen abgedeckt werden. Auf Grundlage der oben genannten Unterlagen und der Umweltprüfung liegen umweltrelevante Informationen zu folgen Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung gekennzeichnet.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Natura 2000 und biologische Vielfalt

•          naturschutzrechtliche Kompensationsflächen [6]

Schutzgüter Fläche und Boden

•          Bauflächenbedarf, Flächeninanspruchnahme, Siedlungsstruktur [ 4, 5, 6]

•          Geologie und Baugrund [1]

•          Altbergbau [3]

Schutzgut Wasser

•          Wasserrückhalt

Schutzgüter Klima und Luft

•          Siedlungsklima

Schutzgüter Mensch, dessen Gesundheit und Bevölkerung

•          natürliche Radioaktivität und radioaktive Verdachtsflächen [1]

•          Geogefahren (Erdbeben) [1]

•          Kampfmittelbelastung [5]

Kultur- und sonstige Sachgüter

•          Kulturdenkmale/Denkmalschutz [2,  5]

•          Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen [5]

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Nieder-schrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adresse abgegeben werden können.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Ellefeld, den 31.03.2021

Jörg Kerber

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt, Nadine Geipel,

Telefon: +49 3745 / 78 11 15,

E-Mail: tiefbau-gemeinde@ellefeld.de

Datenschutzerklärung

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  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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