Ortsübliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in Eibenstock, Flurstück 1313/9, Karlsbader Straße“
Bekanntmachung öffentliche Auslegung Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Eibenstock hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in Eibenstock, Flurstück 1313/9, Karlsbader Straße“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis 18.01.2026
werden der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26. März.2025 mit Begründung einschl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen über das Internetportal der Stadt unter
https://www.eibenstock.de/deutsch/buerger/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen
sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
in der Zeit vom 15.12.2025 bis 18.01.2026 öffentlich ausgelegt.
Wir bitten die geänderten Sprechzeiten in der 52. KW 2025 und 01. KW 2026 gemäß Veröffentlichung im Amtsblatt zu beachten.
Während der Veröffentlichungsfrist können die Planungen von jedermann eingesehen und Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, elektronisch per E-Mail an bauamt@eibenstock.de, oder auch schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt zu den unten genannten Zeiten abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt / deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Zudem wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltende gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden könnten und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
Klima
Biotopschutz/Artenschutz:
Bodenschutz
Landschaftsbild:
Immissionsschutz:
Geologie/Hydrogeologie:
Eibenstock, 27.11.2025
Uwe Staab
Bürgermeister der Stadt Eibenstock
Frau Kati Gläser E-Mail: kati.glaeser@eibenstock.de